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Schule mit hervorragender Berufsorientierung

Wir holen die einzelnen SchülerInnen ab, wo sie stehen und bereiten sie langfristig auf das Leben vor.

  • Oberschule für alle
  • als Ort des Vertrauens
  • als gewaltfreie Schule
  • alle Formen der Kooperation
Bernhard Kellermann Oberschule
Schule mit hervorragender Berufsorientierung
Urkunde Starke Schule
Randbox - Schule ohne Rassismus
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Bernhard-Kellermann-Oberschule
Rektorin: Frau Anett Dalichau Konrektorin: Frau Jüptner
Sekretärin: Frau Kathleen Lehnigk
Bernhard-Kellermann-Straße 2 a
01968 Senftenberg
Adresse über Google Maps anzeigen

Telefon: 03573 36377-0 
Telefax: 03573 36377-10 
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„Inklusion auf höchstem Niveau lebt die Bernhard-Kellermann-Oberschule Senftenberg“

Andreas Weise – Autismusberater der Länder Berlin und Brandenburg:

  • Superbetreuung der Kinder mit Förderbedarf
  • Gelungener Übergang von der Grundschule durch differenziertes Anpassen der Rahmenbedingungen
  • Individuelle Arbeit und Förderung autistischer Kinder

„Dickes Lob an alle Kellermann-Frauen und Männer!

Weiter so!“

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07.06.2018

Infoblatt   Bus- / Bahnkarten und neue Fahrpläne

Sehr geehrte Eltern und Schüler,

ab dem Schuljahr 2017/18 erfolgte die Einführung der VBB-fahrCard. Gültig sind die neuen elektronischen Fahrausweise wie gewohnt bis zum Schuljahresende (31.07.2018). Neu ist jedoch, dass die Fahrtberechtigung auf der Chipkarte von Schuljahr zu Schuljahr verlängert wird.  Das bedeutet dass jeder Schüler, die VBB-fahrCard auch weiterhin behält und diese Karte deshalb nicht zu entsorgen ist!

Um das Aufspielen der Fahrtberechtigung durchführen zu können, werden die Karten am letzten Schultag eingesammelt,  durch die betreffende Schule, und dann wie gewohnt, am Schuljahresanfang wieder ausgeteilt.

Die Fahrschüler dürfen am letzten Schultag nur auf der Rückfahrt den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ohne vorhandenen Fahrausweis nutzen.

 

Schüler die den Bahnverkehr nutzen, Schüler die vorzeitig zum Schuljahresende die Schule verlassen sowie Schüler die die VBB-fahrCard noch bis zum 31.07.2018 benötigen, bitten wir diese uns bis zum 07.08.2018 per Post zuzusenden oder direkt bei der Verkehrsgesellschaft Oberspreewald-Lausitz mbH, Roßkaupe 6 in 01968 Senftenberg abzugeben.

Weiterhin besteht auch die Möglichkeit mit Beginn der Sommerferien eine neue Berechtigung in unserer Geschäftsstelle Roßkaupe 6 in 01968 Senftenberg, aufbringen zu lassen.

Sollte die VBB-fahrCard nicht zu den oben genannten Fristen vorliegen, gilt diese als Verlust. 

Es wird dann ein Entgelt in Höhe von 10,00 € für die Ausstellung einer Ersatzkarte fällig.   

Wir weisen darauf hin, dass laut VBB-Tarifvereinbarung vom 01.01.2018 (Teil B, Absatz 5.2.5, Anlage 5 Teil 10.5) die Chipkarte innerhalb von 10 Tagen nach Gültigkeits-/ Vertragsende an das vertragsführende Verkehrsunternehmen (VGOSL mbH) zurückzugeben ist.

 

Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/ innen der VGOSL mbH zur Verfügung.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihre VGOSL mbH

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